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BFH, 17.08.1988 - III R 174/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80
Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht
Auszug aus BFH, 17.08.1988 - III R 174/86
Im Streitfall ging es zu Lasten der Kläger, daß sich aus ihrem Sachvortrag nicht ergab, wie abweichend von einem Fristenkontrollbuch durch Fristenkontrollzettel und Ablage in einem Kontrollordner eine für eine ordnungsgemäße Fristenüberwachung erforderliche Ausgangskontrolle (vgl. BFH-Beschluß vom 1.10.1981 IV R 100/80) hätte stattfinden können (hier: Revisionsbegründungsfrist versäumt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt). - BFH, 09.05.1961 - I 237/60 S
Einlegung eines Rechtsmittel bei Vorliegen des Bescheids und Kenntnis durch den …
Auszug aus BFH, 17.08.1988 - III R 174/86
NV: Unerläßliche Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Büroorganisation ist ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung (vgl. BFH-Urteil vom 9.5.1961 I 237/60 S). - BFH, 11.11.1972 - VIII R 8/67
Nachsichtgewährung - Fristversäumnis - Gesetzliche Rechtsmittelfristen - …
Auszug aus BFH, 17.08.1988 - III R 174/86
Eintragung und spätere Streichung sind erforderlich, damit die rechtzeitige Absendung der Schriftstücke gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1972 VIII R 8/67).
- BFH, 13.05.1992 - III R 74/91
Feststellung von Verschulden bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Unerläßliche Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Büroorganisation ist ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441, und vom 17. August 1988 III R 174/86, BFH/NV 1989, 240, m. w. N.).